Azu­bi unter 18

Was geht — und was nicht geht

Du hast dei­nen Abschluss in der Tasche und star­test als Azu­bi voll durch. Gut zu wis­sen: Solan­ge Du unter 18 Jah­re alt bist, gilt für Dich das Jugend­ar­beits­schutz­ge­setz. Dort ist unter ande­rem gere­gelt, dass

  • Dein Arbeits­tag frü­hes­tens um 6 Uhr mor­gens star­tet (yeah!)
  • Dei­ne Arbeits­wo­che von Mon­tag bis Frei­tag geht, genau­so wie die Berufs­schu­le, the hust­le is real
  • Du nicht mehr als 40 Stun­den pro Woche, das heißt 8 Stun­den am Tag arbei­ten darfst — bei Über­stun­den bist du raus!
  • Du kei­ne Arbei­ten mit beson­de­ren Risi­ken, bei extre­men Wit­te­rungs­ver­hält­nis­sen und mit hoher Lärm­be­las­tung aus­füh­ren darfst

Azu­bi am Steu­er

Du hast Dei­nen Füh­rer­schein mit 17 (Beglei­te­tes Fah­ren) gemacht? Infor­mie­re Dich bei der Füh­rer­schein­stel­le, als Azu­bi kannst Du unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine vor­ge­zo­ge­ne PKW-Fahr­er­lau­b­­nis erhal­ten.

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